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Barrierefreiheitserklärung gemäß § 5 BaFG
Stand: Juli 2025

Die Christophorus Apotheke ist bemüht, ihre Website www.christophorus-apo.at im Einklang mit dem Bundesgesetz über barrierefrei zugängliche Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG) sowie der ÖNORM EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.christophorus-apo.at.


1. Stand der Vereinbarkeit

Die Website ist derzeit größtenteils mit den Anforderungen der ÖNORM EN 301 549 und den WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA) vereinbar.

Um den Zugang für alle Nutzer:innen zu erleichtern und gesetzeskonform zu handeln, wurde bereits das Tool „All in One Accessibility Pro“ in die Website integriert. Es stellt zahlreiche Hilfsfunktionen für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen bereit.


2. Eingesetzte technische Hilfsmittel

All in One Accessibility Pro

Die barrierefreie Bedienung der Website wird durch dieses Tool aktiv unterstützt. Zu den wichtigsten Funktionen zählen:

  • Kontrastumschaltung, Schriftgrößenanpassung, Zeilenabstand ändern

  • Screenreader-Funktion und virtuelle Tastatur

  • Hervorhebung von Links und Titeln

  • Bedienung mit Tastatur-Navigation

  • Kompatibilität mit internationalen Standards wie WCAG 2.1/2.2, EN 301 549

Das Tool ist über das Symbol unten rechts auf jeder Seite aufrufbar und bietet Besucher:innen sofortigen Zugang zu den wichtigsten barrierefreien Funktionen.


3. Weitere geplante Verbesserungen

Trotz des Einsatzes des Accessibility-Tools wird die Website regelmäßig geprüft und weiter optimiert, insbesondere:

  • Feinanpassung von Kontrasten und Tastatur-Navigation
  • Verbesserung oder Anstoß zu weiteren Verbesserung der Barrierefreiheit bei eingebetteten externen Inhalten


4. Kontakt und Feedback

Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder benötigen Sie Inhalte in barrierefreier Form, wenden Sie sich bitte an:

Christophorus Apotheke
Mag. pharm. Christoph Gölles

Wir bemühen uns, Ihr Anliegen innerhalb von 7 Werktagen zu beantworten.


5. Durchsetzungsverfahren

Wenn Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend beantwortet wird, können Sie sich an die zuständige Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden:

Sozialministeriumservice – Ombudsstelle für barrierefreie IT
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
📞 Tel.: 05 99 88 – 0
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🌐 www.sozialministeriumservice.at